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Hinweis zum Vereinsregister



Zum 08.12.2014 wird das Vereinsregister des Amtsgerichts Karlsruhe-Durlach zentral beim Amtsgericht Mannheim geführt. Ab diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Mannheim für die Führung des Vereinsregisters zuständig. 

In der Umstellungsphase kann für die Dauer von etwa 3 - 4 Wochen keine Einsicht in das Vereinsregister genommen und keine Registerabschrift erteilt werden.

Auch Eintragungen können in dieser Zeit nicht vorgenommen werden. 

Das künftige Registerzeichen wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer und Beibehaltung der bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt, Zwischenräume werden hierbei durch Nullen aufgefüllt. Das Amtsgericht Karlsruhe-Durlach erhält die Kennziffer 12.

 

Beispiel:     

Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe-Durlach

Die Registernummern lauten bisher:     

 VR 1

 VR 12

 VR 123

 VR 1234

 

Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe-Durlach erhält die Kennziffer 12

Die Registernummern lauten künftig:    

 VR 120001

 VR 120012

 VR 120123

 VR 121234

 

Briefbögen, auf denen die Vereinsregisternummer aufgeführt ist, müssten ggfs. entsprechend angepasst werden.

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